Neue Corona-Verordnung – Erweiterte Testpflicht an saarländischen Schulen auch für Geimpfte und Genesene

Gemäß der neuen Verordnung der saarländischen Landesregierung gelten ab 02. Dezember 2021 neue Regeln, unter die auch eine “Erweiterte Testpflicht an saarländischen Schulen” fällt, die besagt: “In Schulen wird die Testpflicht auch auf Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere dort tätigen Personen ausgeweitet, die geimpft oder genesen sind (zweimal pro Woche).”