Gemäß der neuen Verordnung der saarländischen Landesregierung gelten ab 02. Dezember 2021 neue Regeln, unter die auch eine “Erweiterte Testpflicht an saarländischen Schulen” fällt, die besagt: “In Schulen wird die Testpflicht auch auf Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere dort tätigen Personen ausgeweitet, die geimpft oder genesen sind (zweimal pro Woche).”